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Wechsel zu Ökostrom als Klimaschutzmaßnahme

Energie sparen ist das Beste für die Energiewende, denn die umweltfreundlichste Energie ist die, die gar nicht erst produziert werden muss.

Trotzdem brauchen und verbrauchen wir alle Strom. Konventionelle Energieträger wie Atomkraft, Erdgas, Stein- und Braunkohle erzeugten in Deutschland 2021 immer noch mehr als die Hälfte des Stroms. Der Anteil der Erneuerbaren Energien belief sich auf 45,7 %. Durch die Wahl eines geeigneten Stromanbieters kann man deswegen auch als Verbraucher Erneuerbare Energien fördern und den Ausstoß des klimaschädlichen CO2 verringern. Die CO2-Ersparnis beim Wechsel zu Ökostrom ist abhängig vom Anteil der fossilen Energie am deutschen Strommix; dieser schwankt jährlich und liegt für einen 4-Personenhaushalt mit durchschnittlich 4000 kWh pro Jahr bei mindestens 1 Tonne CO2.

 

Quelle: https://strom-report.de/

Den rechtsverbindlichen Lizenzvertrag finden Sie unter https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode.

 

Was darf als Ökostrom vermarktet werden?

Die Anbieter dürfen nur Strom, der außerhalb des EEG erzeugt wurde, als Ökostrom vermarkten. Das sind

  • Ü-20-EEG-Anlagen, die aus der Förderung herausgefallen sind
  • Bestehende große Wasserkraft- und PV-Anlagen mit niedrigen Stromerzeugungskosten. Diese können monatsweise auf die EEG-Marktprämie verzichten und ihren Strom direkt vermarkten
  • Neue EEG-Anlagen, die ohne EEG-Vergütung gebaut wurden
  • Anlagen im europäischen Ausland unter vergleichbaren (wie vor) Bedingungen

Der Herkunftsnachweis (HKN) – hinterlegt im Herkunftsnachweisregister beim Umweltbundesamt – belegt, dass es sich um unter vorgenannten Bedingungen produzierten Ökostrom handelt.
Die Stromlieferanten sind nach § 42 EnWG gesetzlich verpflichtet die Herkunft ihres Stromes (Benennung der Energieträger) in der Stromabrechnung, im Werbematerial und auf ihrer Webseite kenntlich zu machen.

 

Ist die Kennzeichnung als „Ökostrom“ ein Nachweis für ein gutes Ökostromprodukt, das die Energiewende vorantreibt? – Leider nein!

Der Anbieter kann

  • eigene Kraftwerke für erneuerbare Energien (EE) betreiben, in solche investieren und viel für die Energiewende tun, oder
  • lediglich Ökostromprodukte vertreiben, für die er HKN gekauft hat, keinerlei erneuerbaren Strom selbst erzeugt und auch kein Geld in den Ausbau der EE investiert haben (HKN für Strom aus alten Wasserkraftwerken in Skandinavien und dem Alpenraum konnten z.B. 2021 für 1 – 2 €/MWh erworben werden)

 

Wie finde ich Ökostromanbieter, die gleichzeitig die Energiewende voranbringen?

Eine Auswahlhilfe bietet die Eco-TopTen-Liste des Freiburger Ökoinstituts. Es gibt allerdings auch sehr gute Tarife, die nur regional angeboten werden und nicht in der Liste enthalten sind. Wer diese unterstützen will sollte auf eine gültige Zertifizierung mit dem OK-Power-Label, Grüner Strom Label bzw. Zertifizierung durch ein unabhängiges Gutachten(z.B. TÜV Süd) achten.

Hilfe bei der Auswahl bieten Vergleichsportale wie z.B. Check24, Verivox oder Toptarif, die neben Ökostrom auch nachhaltige Ökostromprodukte gelistet haben; dort findet man auch regionale Anbieter.

 

Was ist beim Wechsel des Strom-Anbieters zu beachten?

  • Welche Kündigungsfrist einzuhalten ist, steht im alten Vertrag; bei Preisänderungen besteht ein Sonderkündigungsrecht
  • Beim neuen Anbieter per Brief, E-Mail oder telefonisch Anschrift, Zähler- und Kundennummer sowie den gewählten Wechseltermin mitteilen; Dieser übernimmt den Rest, einschließlich Kündigung des alten Vertrages
  • Angebote mit Vorkasse besser meiden, weil im Falle einer Insolvenz das Geld weg ist
  • Vertragslaufzeiten von länger als 1 Jahr sollten nur dann akzeptiert werden, wenn damit eine Preisgarantie verbunden ist
  • Bonuszahlungen lassen das Angebot im 1. Jahr preiswert erscheinen und sollen zum Wechsel verlocken. Bei einer 2jährigen Vertragslaufzeit sollten die höheren Preise ab dem 2. Jahr für den Vergleich mit berücksichtigt werden. In den Vergleichsportalen können die Angebote mit und ohne Bonus angezeigt, und daher besser verglichen werden.
  • Bei der Auswahl des Anbieters immer auch den Grundpreis mit einberechnen und nicht nur den Arbeitspreis (Cent pro kWh) vergleichen!

 

Beispiele für Ökostromprodukte

Beispiele für empfehlenswerte Ökostromprodukte, die transparent - z.B. mittels eines klar definierten Aufpreises - zum Ausbau der EE beitragen (aus ÖkoTest, Januar 2021):

  • Naturstrom Gold, Anbieter Naturstrom, Grüner Strom Label
  • Guter Strom - guter Preis, Anbieter Elektrizitätswerke Schönau, Zertifikat, Genossenschaft, Beteiligung möglich
  • Ökostrom aktiv, Anbieter Green Planet Energy, OK-Power Label, Genossenschaft, Beteiligung möglich, Angebote für E-Autobesitzer (ab 23,9 ct/kWh bis 31.12.22)

Das Ökostromangebot für Neukunden ist zur Zeit wegen der historischen Preissteigerungen und -schwankungen bei den vorgenannten Anbietern ausgesetzt. Bestandskunden haben eine Preisgarantie bis 31.12.22.