Schutz des Arracher Moores - die lange und mühevolle Geschichte
Schutz contra Nutzung
Während der Gemeinderat Arrach die gewerbliche Moornutzung offiziell noch nicht aufgegeben hat, setzt sich der BUND Naturschutz dafür ein, dieses einzigartige Biotop zu schützen. Die Lokalpolitiker haben auf der Moorfläche ein Gewerbegebiet ausgewiesen, das bis heute besteht. Zwischenzeitlich gab es auch Pläne zur Errichtung einer Moorbadeklinik. Die Naturschützer wollen dieses Juwel weiterhin bewahren und Einheimischen wie Touristen die Schönheit des Moores auf gelenkten Wegen nahebringen.
Chronik einer (fast) unendlichen Geschichte
1992
15. Oktober 1992 Flächennutzungsplan für ein Gewerbegebiet im Arracher Moor genehmigt
1993
Erste Hinweise aus Bevölkerung
4. April 1993 BN - Pressekonferenz
21. Juni 1993 Petition an Bayerischen Landtag
20. Juli 1993 Ortstermin: Presse und Rundfunk mit BN-Vorstzendem Dr. Hubert Weiger im Moor
ab 31. Juli 1993 10-tägige Mahnwache von Jugendlichen aus Lam und Kötzting
18. Oktober 1993 BN- Landesvorstand im Arracher Moor
1994
17. März, 21. und 28. April Behandlung der BN-Petition im Umweltausschuss
13. Juli 1994 Abstimmung im Plenum des Bayerischen Landtags
Abstimmungsergebnis:
Einhellige Missbilligung der Vorgehensweise der Behörden beim
Genehmigungsverfahren (mit 2 Enthaltungen)
Appell an Gemeinde, das wertvolle Moor zu erhalten!
21. Juli 1994 (nur eine Woche später)
Landrat Girmindl genehmigt trotzdem den umstrittenen Bebauungsplan
9. September 1994 Gem. Arrach beantragt Moorbadeklinik
1995
9. Februar 1995 Umweltminister Dr. Goppel lehnt im Landtag Pläne der Gemeinde Arrach ab:
Naturschutzgebiet hat Vorrang!
23. Dezember 1995 NSG — Ausweisung(12,7 ha) - aber ohne Gewerbegebiet-Fläche!
1997
23. Mai 1997: Gemeinde Arrach hält an geplantem Gewerbegebiet fest
17. Oktober 1997 Bodenaustausch ohne Spundwand geplant
5. November 1997 Umweltministerium setzt laufendes Verfahren aus, fordert Akten an
11. Dezember 1997 Bayer. Landtag stoppt „in letzter Minute“ Moorabbau!
1998
17. Februar 1998 Neuer Ortstermin des Landtags mit versch. Ministerien, BN mit Helmut Steininger
12. März 1998 Einstimmiger Beschluss im Umweltausschuss:
„Die Bebauung des Arracher Moores unterbleibt.“
2. Juli 1998 Beschluss bezieht sich auf das „ganze Moor“ (auch Gewerbegebiet)
Ende 1998: Aber immer noch keine Umsetzung durch die Gemeinde
1999
27. Januar 1999 Gemeinde Arrach versucht „intern“ die Landtagsbeschlüsse zu „modifizieren“
12. April 1999 Eilpetition des BN
22. April 1999 Umweltausschuss fordert Ersatzstandort für Gewerbegebiet, umstrittener Bebauungsplan
bleibt weiterhin bestehen
2001 Meldung als FFH-Gebiet
2003
18. Juli 2003 Erstellung eines FFH-Managementplans für das Arracher Moor
lnformationsveranstaltung über Ziele und Zweck
2004
7. Dezember 2004 Ausweisung als FFH-Gebiet (18,7 ha) — aber ohne Gewerbegebiet-Fläche
2005
29. Januar 2005 Gemeinde Arrach plant die touristische Nutzung des Moores -
hält aber an Gewerbegebiet fest
6. Juni Erste Führungen durch das Moor
9. November Entwurf des Managementplan (MPL) Natura 2000-Gebiet „Arracher Moor“
(6844 — 301 FFH ) FFH-Richtlinie
Runder Tisch: MPL vorgestellt und gebilligt
Naturschutzgebiet - Was ist verboten?
In dem 12,7 Hektar großen Naturschutzgebiet, das höchsten staatlichen Schutz genießt, ist es beispielsweise verboten, bauliche Anlagen zu errichten oder Bodenbestandteile abzubauen. Aufschüttungen, Ablagerungen, Sprengungen oder Bohrungen dürfen nicht vorgenommen werden. Außerdem ist es verboten, Entwässerungen vorzunehmen, Pflanzen einzubringen oder Tiere auszusetzen oder zu entnehmen. Auch durch Maßnahmen von außen darf der Moorkomplex nicht beeinträchtigt werden.
Bei Verstößen kann Paragraph 329 des Strafgesetzbuches Anwendung finden; darin sind Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder hohe Geldstrafen bei Verstößen vorgesehen.