Heckenpflege - bitte naturverträglich!
In der Zeit von Oktober bis Februar ist eine ordnungsgemäße, den Bestand erhaltende Nutzung und Pflege von Hecken, Feldgehölzen oder -gebüschen erlaubt (BayNatSchG). Leider wird dabei immer wieder auch übers Ziel hinausgeschossen. Für den Artenschutz ist der Heckenbeschnitt grundsätzlich problematisch. Der Bund Naturschutz führte in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftsschule, Wildlebensraumberatung und Naturparkranger im November 2023 eine Informationsveranstaltung zum Thema „Praktische Heckenpflege im Herbst“ durch.Mehr erfahren